Rechtsprechung
AG Heidenheim, 20.04.2005 - 7 C 204/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten bei einem Schaden von über 700 EUR
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensteilung bei Offenheit der Unfalldarstellung bei erschöpfender Beweiswürdigung; Ersetzung von Sachverständigenkosten bei Notwendigkeit einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung i.Z.m. Erforderlichhalten der Einholung eines Gutachtens des Geschädigten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Haftpflicht: Bagatellschaden - Bagatellschadengrenze 700 Euro für Schadengutachten
Wird zitiert von ...
- AG Gardelegen, 10.04.2008 - 31 C 391/07 Noch im Jahr 2005 lag die von der Rechtsprechung angenommene Bagatellgrenze bei 700, 00 EUR (vgl. AG Heidenheim, Urteil vom 20.04.2005, Aktenzeichen 7 C 204/05; AG Freiberg Urteil vom 20.10.2005, Aktenzeichen 4 C 692/05, zitiert nach Juris).